Kurzzeitpflege

Was und für wen ist Verhinderungs- / Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender stationärer Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Die Kurzzeitpflege ist für Menschen gedacht, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder Reha-Klinik noch nicht wieder selbstständig in ihrer Wohnung leben können und noch einige Zeit therapeutische oder pflegerische Hilfe benötigen. Darüber hinaus steht diese Art der vorübergehenden Pflege Menschen offen, deren pflegende Angehörige in den Urlaub fahren möchten oder aus anderen Gründen zeitweise die Pflege zuhause nicht übernehmen können.

Die Pflege und Betreuung der Gäste

In der Kurzzeitpflege werden 10 Gäste in behindertengerechten und barrierefreien Zweibettzimmern betreut. Den Gästen stehen grundsätzlich alle Serviceleistungen des Seniorenheimes zur Verfügung.

Aufnahme in die Kurzzeitpflege

Wenn Sie sich für einen Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege entschieden haben, sollten Sie und Ihre Angehörigen rechtzeitig Ihre Zeitvorstellungen und die notwendigen Vorbereitungen mit uns besprechen. Um den Aufenthalt für Sie so angenehm wie möglich gestalten zu können, möchte das Pflegeteam gern etwas über Ihre speziellen Bedürfnisse, Vorlieben, Wünsche erfahren.

Wer trägt die Kosten?

Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag als Selbstzahler ab. Wenn Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt, werden die Kosten für die Kurzzeit-/ Verhinderungspflege von der Pflegekasse für den pflegebedingten Anteil auf Antrag teilweise erstattet. Die Kurzzeit- / Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Bei Interesse informieren wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen von:

Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Sowie nach Vereinbarung telefonisch unter:
+49 351 6571-400

Soziale Dienste Pesterwitz GmbH
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